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   VG Ansbach, 04.06.2008 - AN 15 K 07.02235   

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VG Ansbach, 04.06.2008 - AN 15 K 07.02235 (https://dejure.org/2008,74996)
VG Ansbach, Entscheidung vom 04.06.2008 - AN 15 K 07.02235 (https://dejure.org/2008,74996)
VG Ansbach, Entscheidung vom 04. Juni 2008 - AN 15 K 07.02235 (https://dejure.org/2008,74996)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Drittanfechtung einer wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis; Geltendmachung von Verfahrensmängeln; mögliche Beeinträchtigung einer bisherigen Grundstücksnutzung (verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 107.67

    Erlaubnis zur Förderung von Thermalwasser - Nachbarschutz im Wasserrecht -

    Auszug aus VG Ansbach, 04.06.2008 - AN 15 K 07.02235
    Der öffentlich-rechtliche Nachbarschutz für den Bereich des Wasserrechts lässt sich - nicht anders als für andere Gebiete des öffentlichen Rechts - grundsätzlich nur aus Rechtsvorschriften ableiten, die das individuell geschützte private Interesse Dritter und die Art der Verletzung dieser Interessen hinreichend deutlich erkennen lassen (BVerwGE 41, 58 (63) m.w. Hinweisen und Beschluss vom 17.8.1972 - 4 B 162.71 - Buchholz 445.4 § 32 WHG Nr. 1).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 41, 58) haben die das Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis regelnden Vorschriften des WHG keine nachbarschützende Funktion.

  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion

    Auszug aus VG Ansbach, 04.06.2008 - AN 15 K 07.02235
    Die Voraussetzungen, unter denen einer Rechtsnorm eine öffentlich-rechtliche Nachbarschutzfunktion beigemessen werden kann, schließen es zwar nicht aus, dass die einem Dritten oder auch einer anderen Behörde in einem Verwaltungsverfahren eingeräumte Verfahrensposition dem dadurch Begünstigten subjektive Rechte in der Weise gewähren, dass die unter Verletzung des vorgeschriebenen Anhörungs- oder Mitwirkungsverfahrens ergangene Verwaltungsentscheidung schon allein aus diesem Grunde auf seine Anfechtung hin der Aufhebung unterliegt (vergleiche dazu einerseits Urteil vom 8.7.1959 - BVerwG VI C 288.57 - in BVerwGE 9, 69 (72f), sowie Urteil vom 4.11.1960 - BVerwG IV C 163.58 - in BVerwGE 11, 195 (205f); andererseits Urteil vom 6.12.1967 - BVerwG IV C 94.66 - in BVerwGE 28, 268 (269f); Urteil vom 16.3.1970 - BVerwG IV C 39.66 - in DVBl. 1970, 578 (579f)).
  • BVerwG, 24.10.1967 - I C 64.65

    Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Sinne des § 42 Abs. 2

    Auszug aus VG Ansbach, 04.06.2008 - AN 15 K 07.02235
    Aus solchen Erwägungen hat beispielsweise das Bundesverwaltungsgericht für das Verfahren auf Genehmigung von Anlagen nach §§ 16 ff. der Gewerbeordnung entschieden (BVerwGE 28, 131), dass die dort vorgesehene förmliche Verfahrensbeteiligung Dritter nichts weiter als ein der Verwaltung vorgeschriebenes Mittel ist, sich möglichst umfassend über den für ihre Entscheidung beachtlichen Sachverhalt zu unterrichten.
  • BVerwG, 29.07.1980 - 4 B 218.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus VG Ansbach, 04.06.2008 - AN 15 K 07.02235
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.7.1980 - Az. 4 B 218/79) ist mit den Vorschriften des § 8 Abs. 3 und § 10 WHG eine je nach der Situation des Einzelfalles sich ergänzende, abgestufte Sicherung des betroffenen Nachbarn geschaffen worden: Ist zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung der Eintritt nachteiliger Wirkungen wahrscheinlich in dem Sinne, dass überwiegend Gründe für den Eintritt sprechen, sind diese durch Auflagen zu verhindern oder durch Entschädigung auszugleichen.
  • BVerwG, 04.11.1960 - VI C 163.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Ansbach, 04.06.2008 - AN 15 K 07.02235
    Die Voraussetzungen, unter denen einer Rechtsnorm eine öffentlich-rechtliche Nachbarschutzfunktion beigemessen werden kann, schließen es zwar nicht aus, dass die einem Dritten oder auch einer anderen Behörde in einem Verwaltungsverfahren eingeräumte Verfahrensposition dem dadurch Begünstigten subjektive Rechte in der Weise gewähren, dass die unter Verletzung des vorgeschriebenen Anhörungs- oder Mitwirkungsverfahrens ergangene Verwaltungsentscheidung schon allein aus diesem Grunde auf seine Anfechtung hin der Aufhebung unterliegt (vergleiche dazu einerseits Urteil vom 8.7.1959 - BVerwG VI C 288.57 - in BVerwGE 9, 69 (72f), sowie Urteil vom 4.11.1960 - BVerwG IV C 163.58 - in BVerwGE 11, 195 (205f); andererseits Urteil vom 6.12.1967 - BVerwG IV C 94.66 - in BVerwGE 28, 268 (269f); Urteil vom 16.3.1970 - BVerwG IV C 39.66 - in DVBl. 1970, 578 (579f)).
  • BVerwG, 17.08.1972 - IV B 162.71

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VG Ansbach, 04.06.2008 - AN 15 K 07.02235
    Der öffentlich-rechtliche Nachbarschutz für den Bereich des Wasserrechts lässt sich - nicht anders als für andere Gebiete des öffentlichen Rechts - grundsätzlich nur aus Rechtsvorschriften ableiten, die das individuell geschützte private Interesse Dritter und die Art der Verletzung dieser Interessen hinreichend deutlich erkennen lassen (BVerwGE 41, 58 (63) m.w. Hinweisen und Beschluss vom 17.8.1972 - 4 B 162.71 - Buchholz 445.4 § 32 WHG Nr. 1).
  • BVerwG, 08.07.1959 - VI C 288.57

    Keine Nachholung der Anhörung der Hauptfürsorgestelle im

    Auszug aus VG Ansbach, 04.06.2008 - AN 15 K 07.02235
    Die Voraussetzungen, unter denen einer Rechtsnorm eine öffentlich-rechtliche Nachbarschutzfunktion beigemessen werden kann, schließen es zwar nicht aus, dass die einem Dritten oder auch einer anderen Behörde in einem Verwaltungsverfahren eingeräumte Verfahrensposition dem dadurch Begünstigten subjektive Rechte in der Weise gewähren, dass die unter Verletzung des vorgeschriebenen Anhörungs- oder Mitwirkungsverfahrens ergangene Verwaltungsentscheidung schon allein aus diesem Grunde auf seine Anfechtung hin der Aufhebung unterliegt (vergleiche dazu einerseits Urteil vom 8.7.1959 - BVerwG VI C 288.57 - in BVerwGE 9, 69 (72f), sowie Urteil vom 4.11.1960 - BVerwG IV C 163.58 - in BVerwGE 11, 195 (205f); andererseits Urteil vom 6.12.1967 - BVerwG IV C 94.66 - in BVerwGE 28, 268 (269f); Urteil vom 16.3.1970 - BVerwG IV C 39.66 - in DVBl. 1970, 578 (579f)).
  • BVerwG, 16.03.1970 - IV C 39.66

    Klage einer Gemeinde gegen Planfeststellung nach dem Fernstraßengesetz (FStrG) -

    Auszug aus VG Ansbach, 04.06.2008 - AN 15 K 07.02235
    Die Voraussetzungen, unter denen einer Rechtsnorm eine öffentlich-rechtliche Nachbarschutzfunktion beigemessen werden kann, schließen es zwar nicht aus, dass die einem Dritten oder auch einer anderen Behörde in einem Verwaltungsverfahren eingeräumte Verfahrensposition dem dadurch Begünstigten subjektive Rechte in der Weise gewähren, dass die unter Verletzung des vorgeschriebenen Anhörungs- oder Mitwirkungsverfahrens ergangene Verwaltungsentscheidung schon allein aus diesem Grunde auf seine Anfechtung hin der Aufhebung unterliegt (vergleiche dazu einerseits Urteil vom 8.7.1959 - BVerwG VI C 288.57 - in BVerwGE 9, 69 (72f), sowie Urteil vom 4.11.1960 - BVerwG IV C 163.58 - in BVerwGE 11, 195 (205f); andererseits Urteil vom 6.12.1967 - BVerwG IV C 94.66 - in BVerwGE 28, 268 (269f); Urteil vom 16.3.1970 - BVerwG IV C 39.66 - in DVBl. 1970, 578 (579f)).
  • VGH Bayern, 06.06.2000 - 22 ZS 00.1252
    Auszug aus VG Ansbach, 04.06.2008 - AN 15 K 07.02235
    Durch schlichtes Bestreiten oder bloße Behauptungen können sie nicht erschüttert werden (vgl. z.B. BayVGH vom 6.6.2000 - Az. 22 ZS 00.1252).
  • BVerwG, 19.02.1959 - IV C 163.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Ansbach, 04.06.2008 - AN 15 K 07.02235
    Die Voraussetzungen, unter denen einer Rechtsnorm eine öffentlich-rechtliche Nachbarschutzfunktion beigemessen werden kann, schließen es zwar nicht aus, dass die einem Dritten oder auch einer anderen Behörde in einem Verwaltungsverfahren eingeräumte Verfahrensposition dem dadurch Begünstigten subjektive Rechte in der Weise gewähren, dass die unter Verletzung des vorgeschriebenen Anhörungs- oder Mitwirkungsverfahrens ergangene Verwaltungsentscheidung schon allein aus diesem Grunde auf seine Anfechtung hin der Aufhebung unterliegt (vergleiche dazu einerseits Urteil vom 8.7.1959 - BVerwG VI C 288.57 - in BVerwGE 9, 69 (72f), sowie Urteil vom 4.11.1960 - BVerwG IV C 163.58 - in BVerwGE 11, 195 (205f); andererseits Urteil vom 6.12.1967 - BVerwG IV C 94.66 - in BVerwGE 28, 268 (269f); Urteil vom 16.3.1970 - BVerwG IV C 39.66 - in DVBl. 1970, 578 (579f)).
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